AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und Zimmerbuchungen vom
Hotel Poinger Hof GmbH Gruber Strass 40 in 85586 Poing

Lieber Gast!
Wir geben uns Mühe, Ihnen Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Deshalb sollten Sie wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Bitte beachten Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und im beiderseitigen Interesse klären sollen und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

 

A. Vertragsschluss

I. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Zimmer, Räume, Flächen oder sonstige Leistungen bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt werden.
I. II. Die Leistungserbringung erfolgt nur auf der Grundlage der vorliegenden Hotel-AGB. AGB des Kunden werden nicht anerkannt.
III. Eine Unter- oder Weitervermietung an einen Dritten bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.
IV. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Kunden oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
V. Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und für das Hotel verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb von 10 Tagen von dem angebotenen Rücktrittsrecht Gebrauch macht. VI. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 6 Monate.

 

B. An-/Abreise

I. Soweit keine anderslautende Vereinbarung besteht, ist der Zimmerbezug am Anreisetag nicht vor 15.oo Uhr möglich. Die Zimmerrückgabe hat bis spätestens 12.00 Uhr am Abreisetag zu erfolgen. Danach kann das Hotel bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
II. Reservierte Zimmer, die nicht spätestens bis 21.oo Uhr des Anreisetages bezogen werden, können durch das Hotel anderweitig vergeben werden. Dies gilt nicht, sofern ausdrücklich eine spätere Anreise vereinbart wurde.

 

C. Preise und Leistungen

I. Der vereinbarte Preis und die vereinbarten Leistungen des Hotels ergeben sich aus der Reservierungsbestätigung. Sofern die Reservierung nicht bestätigt wurde, gelten die am Empfang oder im Zimmer ausgehängten Preise. Die Preise schließen Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer mit ein. Der Kunde ist verpflichtet, die für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte.
II. Ändert sich nach Vertragsschluss die Mehrwertsteuer, so ändern sich die vereinbarten Preise entsprechend. III. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Veranstaltung bzw. Zimmerbuchung 4 Monate, und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, jedoch höchstens um 10 % anheben. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Hotel zustimmt.

 

D. Veranstaltungen

I. Der Veranstalter hat dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl bei Zimmerbestellungen bis spätestens 6 Werktage vor dem Termin der Veranstaltung, i.ü. 24 Stunden vor dem Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Dadurch soll eine sorgfältige Vorbereitung der Veranstaltung gesichert werden.
II. Bei Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Überschreitungen von mehr als 5 % müssen vorher mit dem Hotel abgestimmt werden.
III. Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, kann das Hotel ab 24.oo Uhr Bedienungsgeld aufgrund – Einzelnachweises abrechnen, soweit das vereinbarte Entgelt nicht bereits eine Zeitdauer über Mitternacht hinaus berücksichtigt.
IV. Der Veranstalter ist grundsätzlich nicht berechtigt, Speisen und/oder Getränke zu den Veranstaltungen mitzubringen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten usw.) kann darüber jedoch vorher eine Vereinbarung mit dem Hotel getroffen werden. In diesen Fällen wird eine Service-Gebühr bzw. Korkgeld und Tellergeld berechnet. Die Höhe der Gebühr wird im Einzelnen vereinbart.
V. Veranstalter und Besteller haften für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.
VI. Der Veranstalter/Besteller ist verpflichtet, dem Hotel unaufgefordert mitzuteilen, wenn die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung aufgrund ihres Inhaltes oder Charakters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beeinträchtigen oder zu gefährden.
VII. Zeitungsanzeigen sowie sonstige Werbemaßnahmen oder Veröffentlichungen, insbesondere Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, politischen oder religiösen Veranstaltungen und Verkaufsveranstaltungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Hotels.
VIII. Das Anbringen von Präsentationsmaterial oder sonstiger Gegenstände ist ohne die Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
IX. Der Besteller von Funktionsräumen für Veranstaltungen ist verpflichtet, sämtliches von ihm eingebrachtes Verpackungs- und /oder Informationsmaterial auf eigene Kosten zu entfernen. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht nach, ist er verpflichtet, dem Hotel die Entsorgungskosten nach dem jeweils gültigen Tarif zu erstatten.

 

E. Zahlung, Rechnungen des Hotels

I. Für die Reservierung von Veranstaltungen, deren Endpreis 5000,00 € übersteigt kann vom Hotel im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung eine Vorauszahlung i. H. von 50 % des Veranstaltungspreises verlangt werden.
II. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab dem Datum des Poststempels gerechnet zahlbar.
III. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen i.H. von 6 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen, falls das Hotel nicht einen höheren oder der Gast einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist.
IV. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr i.H. von 10.oo € erhoben.
V. Das Hotel akzeptiert folgende Kreditkarten: Eurocard, EC, EC-Maestro, Visacard. Aber nur bei Beträgen, die weder einer Provisionsforderung noch einem verbilligten Sonderpreis unterliegen. Das Hotel ist im Einzelfall berechtigt Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Auf Auslagen und Fremdleistungen wird bei Begleichung durch Kreditkarten ein Provisionsausgleich von 10 % erhoben.
VI. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz des Hotels, auch dann, wenn aufgrund besonderer Vereinbarungen die Forderungen kreditieren und/oder aufgrund gesonderter Rechnungsstellung und Vereinbarungen erst später Fällig werden.
VII. Rückvergütung oder Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen sind nicht möglich.
VIII. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

 

F. Rücktritt, Abbestellung, Stornierung durch Kunden

I. Ein Rücktritt vom Vertrag muss in Schriftform mitgeteilt werden und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der Gast, wenn er vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt, verpflichtet, dem Hotel die vereinbarte Gegenleistung zu bezahlen. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzugs des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
II. Sofern ein Recht zum Rücktritt schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis zum vereinbarten Termin zurücktreten, ohne Zahlungsoder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht bis zum vereinbarten Termin den Rücktritt gegenüber dem Hotel erklärt.
III. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden Schaden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Es werden dem Kunden dann 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 60 % des Preises für lediglich bestellte Speisen und Getränke, 70 % bei Pauschalvereinbarungen (Unterkunft und Verpflegung) berechnet. Bei Veranstaltungen ist das Hotel berechtigt, die vereinbarte Miete in Rechnung zu stellen, zuzüglich 30 % des bestellten Umsatzes bei Rücktritt bis 2 Wochen, 50 % des bestellten Umsatzes bei Rücktritt bis 1 Woche und 70 % bei Rücktritt unter 1 Woche vor dem Veranstaltungstermin. Ersparte Aufwendungen des Hotels sind damit abgegolten. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
IV. Stornokosten für bestellte technische Einrichtungen zur Durchführung einer Veranstaltung fallen insoweit an, als zum Zeitpunkt der Stornierung durch deren Bereitstellung bereits ein Kostenaufwand entstanden ist und dieser nicht durch anderweitige Verwendung gedeckt werden kann.

 

G. Rücktritt durch das Hotel

I. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls 1.angeforderte Vorauszahlungen auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht rechtzeitig eingehen, ohne auf einen etwa entstehenden Ausfallschaden zu verzichten 2. höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen 3. ein Verstoß gegen Ziff. D. VII. vorliegt. Das Hotel ist in diesem Fall auch berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Ziff. F dieser Bedingungen gilt entsprechend, weitere Schadensersatzansprüche des Hotels bleiben unberührt. 4. das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung, namentlich die im Hotel vorgesehene Veranstaltung, den reibungslosen Ablaufs des Geschäftsbetriebes, die Sicherheit und/oder den Ruf des Hotels gefährden kann 5. Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden
II. Wurde mit dem Kunden eine schriftliche Vereinbarung über dessen Rücktrittsrecht bis zu einem bestimmten Termin getroffen, so ist das Hotel in der Zeit bis zu diesem Termin zum Rücktritt berechtigt, sofern Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern/Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet.
III. Im Fall des berechtigten Rücktritts durch das Hotel steht dem Kunden kein Anspruch auf Schadenersatz zu. G. Haftung 1. Das Hotel haftet dem Kunden nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts. Allerdings ist seine Haftung für das Verschulden von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen auf den Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit dieser Personen beschränkt. 2. Bei mitgebrachten Gegenständen, insbesondere z.B. auch Ausstellungsgegenständen, obliegt dem Veranstalter/Besteller die sachgerechte Versicherung. Für Geld und Wertsachen wird gemäß § 701 BGB nur bis zu einem Betrag von DM 15oo gehaftet. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn die in Zimmern oder Räumen belassenen Gegenstände unverschlossen bleiben. Der Gast hat die Möglichkeit, Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben. In unserem Zimmersafe sind Wertgegenstände bis zu einer Versicherungssumme von 1000,00 € versichert. 3. er Veranstalter/Besteller hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ebenso Einzustehen, wie für Verluste und Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. 4. Soweit das Hotel für den Gast Fremdleistungen, technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Gastes. Der Gast stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen frei. 5. Das Hotel haftet nicht für Unfälle bei Freizeitprogrammen jeder Art, es sei denn, das Hotel handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.

 

H. Sonstiges

I. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Haustiere ins Hotel nicht mitgebracht werden können.
II. Weckaufträge wird das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt erfüllen. Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Erfüllung sind ausgeschlossen. Auskünfte werden nach bestem Gewissen erteilt. Auch hier sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
III. Fundsachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Sie werden im Hotel 6 Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die einen ersichtlichen Wert haben, dem lokalen Fundbüro übergeben.
IV. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste behandelt das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Aufbewahrung, Zustellung und Nachsendung wird gegen Kostenerstattung und auf ausdrücklichen Wunsch übernommen. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

 

I. Schlussbestimmungen

I. Abweichende Vereinbarungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
II. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seine Erfüllung ist, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichts am Sitz des Hotels (Betriebsort) vereinbart.
III. Sollte einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.